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11.02.2025

Pressemitteilung: Markt Prien erinnert an Leinenpflicht in geschützten Bereichen und verantwortungsbewusste Hundehaltung

Der Markt Prien ruft alle Hundebesitzer dazu auf, die geltende Leinenpflicht in bestimmten Bereichen zu beachten. Insbesondere in Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie auf allen festgesetzten Grünflächen des Gemeindegebiets ist das Führen von Hunden an der Leine verpflichtend. Das Ordnungsamt Prien erhält zunehmend Meldungen über freilaufende Hunde.

Auch wenn von den Tieren in vielen Fällen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, können andere Personen das Verhalten eines Hundes nicht immer einschätzen.

Daher weist die Marktgemeinde eindringlich darauf hin, Hunde an der Leine zu führen und entsprechende Hinweise von Mitbürgern ernst zu nehmen. Besonders betroffen sind Gebiete wie Am Herrnberg, das Eichental, das Harrasser Moos sowie die Uferwege des Chiemsees.

Diese sensiblen Bereiche sind nicht nur wichtige Erholungsorte für Spaziergänger, sondern auch Lebensräume für Wildtiere und Pflanzen, die durch freilaufende Hunde gestört werden können.

Gemäß §6a Abs. 1 & Abs. 2 der Verordnung über die Haustier- und Hundehaltung müssen große Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm ebenfalls in allen öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen stets an der Leine geführt werden.

Zusätzlich erinnert der Markt Prien an die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot.Leider wird dieser Aspekt der Hundehaltung oft vernachlässigt, was zu hygienischen und ästhetischen Beeinträchtigungen führt.

Die Gemeinde appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalter, die öffentlichen Flächen sauber zu halten.

Ein besonderer Dank gilt den Hundebesitzern, die diese Regelungen bereits gewissenhaft einhalten und so zu einem harmonischen Miteinander in der Gemeinde beitragen.

Für weitere Informationen steht das Ordnungsamt Prien zur Verfügung.