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Sportlerehrung

FAQ zur Sportlerehrung 2025

FAQ zur Sportlerehrung 2025

1. Wann findet die Sportlerehrung 2025 statt?
Die Sportlerehrung 2025 wird am Donnerstag, 16.10.2025 im Chiemseesaal um 18:00 Uhr stattfinden.
2. Wie oft findet die Sportlerehrung statt?
Die Sportlerehrung wird alle 2 Jahre verliehen.
3. Welcher Zeitraum wird für die Sportlerehrung 2025 berücksichtigt?
Für die Sportlerehrung 2025 werden sportliche Erfolge im Zeitraum von Juni 2023 bis August 2025 berücksichtigt. Erfolge nach diesem Zeitraum, wie zum Beispiel ein Titelgewinn im September 2025, können für die Sportlerehrung 2027 eingereicht werden.
4. Bis wann muss ich meinen Vorschlag einreichen?
Der Vorschlag muss spätestens bis zum 16. Juni 2025 eingereicht werden.
5. Was sind die Voraussetzungen für die Nominierung?
Die Voraussetzungen für eine Nominierung sind in der Ehrenordnung festgelegt:
- **Sportmannschaften und Schulen** (z. B. allgemeinbildende Schulen oder Tanzschulen) werden nicht mehr im Rahmen der Sportlerehrung geehrt.
- **Bootsmannschaften** bei Bootswettbewerben gelten als Einzelwertungen und können nominiert werden.
- Mannschaften, die in einer **Landesmeisterschaft** oder einem **Aufstieg** erreicht haben, können mit einem **Sonderpreis des Ersten Bürgermeisters** geehrt werden.
- **Einzelpersonen** und **Mannschaften**, die außergewöhnliche Leistungen erzielt haben, können für den Sonderpreis benannt werden.
6. Was ist der Sonderpreis des Ersten Bürgermeisters?
Der Sonderpreis kann vom Ersten Bürgermeister für herausragende Leistungen vergeben werden. Dieser Preis kann an **Einzelpersonen** oder **Mannschaften** verliehen werden und umfasst eine Medaille sowie eine Urkunde. In besonderen Fällen kann auch ein Präsent statt der Medaille überreicht werden.
7. Können auch Schiedsrichter oder Funktionäre geehrt werden?
Ja, **Schiedsrichter** oder **Sportfunktionäre**, die z.B. mindestens 15 Jahre lang ihre Funktion ausgeübt haben oder in die höchste Klasse ihrer Sportart aufgestiegen sind, können ebenfalls für die Ehrung nominiert werden.
8. Welche Auszeichnungen gibt es?
Die **silberne Sportmedaille** wird nur einmal pro Person verliehen. Eine Wiederholung der Ehrung ist nur bei einem höheren Titelgewinn möglich. Die Medaille ist **aus Silber** und hat einen Durchmesser von 6 cm. Sie trägt auf der Vorderseite das **Marktwappen** und die Aufschrift „Markt Prien a. Chiemsee – Bayern“. Auf der Rückseite steht „Für besondere sportliche Leistungen“ oder „Für besondere Verdienste um den Sport“. Die dazugehörige **Anstecknadel** ist ebenfalls aus Silber.
9. Gibt es eine spezielle Regelung für Sportler mit besonderen Verdiensten?
Sportler, die jahrelang herausragende Leistungen erzielt haben, ohne einen Meistertitel zu gewinnen, sowie **Schiedsrichter** und **Kampfrichter**, die langjährig tätig sind, können in die Ehrung aufgenommen werden. Ebenso **Übungsleiter** mit mindestens 15 Jahren Tätigkeit. Die Ehrung erfolgt zeitnah nach Beendigung der Tätigkeit.

Formulare zur Benennung von Sportlern und Mannschaften und Funktionären

Wir bitten um Verständnis, dass nicht benannte Sportler Ihrerseits nicht geehrt werden können.
Die Benennungen bitte bis spätestens 16.06.2025 abgeben.

Rückfragen und Kontakt: schulverwaltung@prien.de

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Tel.: 08031 392-1259
Fax: 08031 392-91259
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Rathausplatz 1
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Tel.: +49 8051 606-0
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