Die Deutsche Bahn (DB) plant umfangreiche Lärmsanierungsmaßnahmen auf der Strecke München-Salzburg. Die DB hat zum Thema Lärmsanierung eine Homepage unter www.laermsanierung.deutschebahn.com eingerichtet, über die sich die Bürger über alle Sanierungsmaßnahmen bundesweit informieren (im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogrammes) und den jeweiligen Projektstand dazu finden können.
Der Markt Prien hat sich nach einer Eigentümer- und Anwohnerbefragung mehrheitlich für die aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden entlang der Bahn ausgesprochen.
Derzeit läuft die europaweite Ausschreibung der Objekt- und Tragwerksplanung. Die Planung soll ab 04.10.2022 beginnen. Die Umweltplanung, Vermessung und Baugrunduntersuchung sind bereits vergeben und werden aktuell bis zum Oktober durchgeführt. Das gesamte Verfahren bis zur möglichen Fertigstellung wird sich über einen Zeitraum von mehrere Jahren erstrecken und mit einem Abschluss der Arbeiten ist nicht vor 2026/2027 zu rechnen.
Fragen und Antworten zur geplanten Lärmschutzsanierung
der DB Netz AG an der Bestandsstrecke München – Salzburg
1. Wer ist zuständig für die Maßnahme?
Zuständig für die Maßnahme ist einzig und allein die DB Netz AG.
2. Welche Rolle spielt dabei der Markt Prien a. Chiemsee?
Der Marktgemeinderat muss eine Stellungnahme abgeben, ob Lärmschutzwände durch die DB Netz AG gebaut werden sollen. In der Regel errichtet die DB Netz AG keine Lärmschutzwände gegen den Willen der Kommune.
3. Was passiert, wenn der Marktgemeinderat die geplanten Lärmschutzwände ablehnt?
In diesem Fall würden alle Gebäude durch die DB Netz AG nach den Kriterien der Förderrichtlinie nochmal genauer untersucht werden, um individuell passive Maßnahmen der Lärmsanierung festzulegen.
4. Was wären dies für „passive Maßnahmen“?
Beispielweise der Einbau von Lärmschutzfenstern, der Einbau von Wandlüftern mit Schalldämmung oder Verbesserungen an Rollladenkästen, Wänden und Dächern.
5. Wer trägt die Kosten für die sogenannte „passive Lärmsanierung“?
Für Maßnahmen der passiven Lärmsanierung trägt der Bund grundsätzlich 75% der förderfähigen Kosten. Die Eigentümer müssten 25% der Kosten tragen.
6. Wären die Kosten der Eigentümer auf die Mieten umlegbar?
Grundsätzlich können Modernisierungskosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auf die Mieten umgelegt werden. Hierzu zählen auch Maßnahmen, die den Schallschutz innerhalb des Mietobjektes verbessern, da diese den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen bzw. die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern.
7. Für welche Gebäude kommen passive Maßnahmen überhaupt in Frage?
Grundsätzlich für alle Gebäude, bei denen die gesetzlich festgelegten Lärmwerte durch Schienenlärm überschritten werden und für die vor dem 01.01.2015 eine Baugenehmigung erteilt wurde.
8. Wäre ich als Eigentümer verpflichtet, Maßnahmen der passiven Lärmsanierung umzusetzen, wenn die Lärmschutzwände nicht gebaut werden?
Stand heute nein!
9. Wer trägt die Kosten für die Lärmschutzwände?
Hier trägt der Bund die Kosten zu 100%. Weder auf den Markt Prien, noch auf die Eigentümer oder Mieter der an der Bahnlinie angrenzenden Häuser / Wohnungen kämen Kosten zu.
10. Ist die DB Netz AG verpflichtet, Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen?
Die geplante Lärmsanierungsmaßnahme an Bestandsstrecken ist eine freiwillige Leistung. Auf die tatsächliche Durchführung besteht kein Rechtsanspruch.
11. Ist durch die angedachte freiwillige Lärmschutzsanierung mit einer Zunahme des Zugverkehrs – und damit der Lärmbelastung – zu rechnen?
Nein. Die freiwillige Lärmsanierung hat keinen Einfluss auf die künftige Streckenauslastung. Ziel ist, die bereits vorhandene Lärmbelastung entlang der Bahnstrecke zu verringern. Nicht eine künftig ggf. vorhandene Lärmschutzwand bestimmt über die Anzahl der Züge auf der Strecke, sondern die Anzahl der Züge bestimmt, ob Lärmschutzmaßnahmen notwendig werden („Lärmvorsorge“). Hier bestünde – anders als bei der vorliegenden Lärmsanierung – ein Rechtsanspruch. Allgemein kann man jedoch sicherlich davon ausgehen, dass die Verlagerung von Verkehr und Gütern auf die Schiene in Zukunft zunehmen wird, da dies eine umweltfreundliche Alternative zum Verkehr auf den Straßen darstellt.
12. Wie sieht das Zeitfenster für die geplante Lärmsanierung aus?
Der Bau der Lärmschutzwände könnte in den Jahren 2026 – 2027 erfolgen. Die Förderung von ergänzenden passiven Maßnahmen wäre abhängig von einer anschließenden Messung der nach dem Bau der Wände tatsächlich noch erreichten Lärmwerte. Würde der Markt Prien auf die Errichtung von Wänden verzichten, könnten Fördermittel für passive Maßnahmen voraussichtlich ab 2023 durch die Eigentümer beantragt werden.
13. Wie würden die Lärmschutzwände aussehen?
Bei den geplanten Lärmschutzwänden handelt es sich um Aluminiumwände, die standardmäßig entweder grau, alternativ auch in grün- oder in blautönen ausgeführt werden. Die Farbgestaltung obliegt der DB Netz AG. Wünsche der Kommune werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt. Vereinzelt können auch Gabionenwände zum Einsatz kommen; dies ist jedoch abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere dem der DB Netz AG zur Verfügung stehenden Grund und Boden.
14. Es gibt doch auch transparente Elemente?
Ja, es gibt auch transparente Elemente. Diese werden i.d.R. partiell über Brücken und an Bahnhöfen in den Bereichen mit Publikumsverkehr eingesetzt. Grundsätzlich können die transparenten Elemente aber auch an jeder anderen Stelle der Lärmschutzwand eingesetzt werden, allerdings sind diese Elemente teurer als ein Element aus Aluminium und die Schallreflexion von transparenten Elementen ist höher. Eine generelle Zustimmung zum Einsatz von transparenten Elementen hat die DB Netz AG deshalb im Vorfeld verweigert – allerdings sollen auch hier die Wünsche des Marktes Prien nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
15. Wie hoch wären die Lärmschutzwände?
Die geplanten Lärmschutzwände haben gemessen ab Schienenoberkante eine Höhe von 3 Metern.
16. Es gibt doch auch niedrigere Lärmschutzwände?
Ja, diese gibt es. Allerdings hat die DB Netz AG keine Zulassung für diese niedrigen Lärmschutzwände beantragt. Da die Bahnstrecke München – Salzburg in der Zuständigkeit der DB Netz AG liegt, können niedrige Wände nicht verbaut werden.
17. Was ist der größte Nachteil bei den Lärmschutzwänden und bei den passiven Maßnahmen?
Der größte Nachteil bei den Lärmschutzwänden ist sicherlich die optische Wirkung. Insbesondere bestehen Bedenken, dass diese – von oben betrachtet - unseren Ort „zerschneiden“ würden. Hier muss man abwägen, was wichtiger ist: die Aussicht, die in vielen Fällen ohnehin durch vorhandene Bebauung verdeckt ist, oder eine Verringerung der Lärmbelastung und damit verbunden eine Verbesserung der Wohnsituation. Bei den passiven Maßnahmen muss bedacht werden, dass diese nur Innenräume vor den schädlichen Wirkungen von Lärm schützen. Sobald die Fenster geöffnet werden oder man sich auf Balkon bzw. Terrasse aufhält, ist der Lärmschutz natürlich nicht mehr vorhanden.
18. Wo sind die Wände geplant?
Derzeit sind folgende Lärmschutzwände lt. DB geplant:
Wand 1: Ostseite der Bahnlinie, einige Meter vor Bahnübergang Neugartenstraße bis einige Meter nach der Bahnunterführung Seestraße, Länge ca. 1.300 m
Wand 2: Westseite der Bahnlinie, einige Meter vor der Bebauung im Bereich Eisvogelweg bis einige Meter vor Bahnübergang Harrasser Straße, Länge ca. 3.340 m
Wand 3: Ostseite der Bahnlinie, ab Ecke Franziska-Hager-Straße / Jensenstraße bis einige Meter nach Ende der Bebauung an der Ecke Ludwig-Thoma-Straße / Sultenweg, Länge ca. 1.235 m.
Dieser Katalog wurde auf Grundlage der dem Markt Prien a. Chiemsee von der DB Netz AG zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig zusammengestellt. Er gibt den Rechtstand zum Zeitpunkt der Erstellung wider und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.