Grundsteuerreform
Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 zur Neuregelung ein eigenes Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Die zukünftige Bewertung erfolgt nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude. Ab 01.01.2025 ist die Grundsteuer nach neuem Recht zu erheben.
Ab 01.07.2022 können Steuerpflichtige ihre Grundsteuererklärung elektronisch (über ELSTER) oder in Papierform beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Weitere Information finden Sie unter:
- www.grundsteuer.bayern.de
- Download Textbeitrag für Kommunale Veröffentlichungen
- Was gehört zur Grundsteuererklärung?
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77
Wie bekomme ich die bayerischen Vordrucke?
- die fernmündliche Bestellung von Erklärungsvordrucken kann über die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuerreform (erreichbar unter der Tel.-Nr. 089/30 70 00 77 von Montag bis Donnerstag von 8:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr) oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfolgen.
- Ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck steht die graue Variante unter www.grundsteuer.bayern.de bereit oder Sie nutzen die Formulare auf unserer Homepage (siehe unten).
- Alternativ stehen ab dem 1. Juli 2022 die bayerischen Formulare in einer grünen Variante zum handschriftlichen Ausfüllen in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zur Verfügung.