30.10.2024
Wichtiger Hinweis zur Straßenreinigung im Herbst
Das Ordnungsamt Prien möchte alle Anwohner und Grundstückseigentümer gemäß der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung des Marktes Prien auf ihre Reinigungspflichten besonders im Herbst hinweisen. Laut § 5 dieser Verordnung sind sowohl Vorder- als auch Hinterlieger verpflichtet, die in dem Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen zu reinigen.
Dies umfasst die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege sowie die Teile der Fahrbahn (einschließlich der Parkstreifen), die sich innerhalb der festgelegten Reinigungsflächen befinden.
Die Anlieger sind angehalten, diese Bereiche regelmäßig zu kehren und sonstigen Unrat zu entfernen.
Insbesondere jetzt in der Herbstsaison, wenn das Laub fällt, ist eine ordnungsgemäße Reinigung von großer Bedeutung.
Bei feuchter Witterung kann Laub auf den Straßen und Gehwegen zur Verkehrsgefährdung führen.
Daher bitten wir die Anwohner, die notwendigen Reinigungsarbeiten zeitnah durchzuführen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt Prien jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung kann unter dem Link eingesehen werden