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18.06.2024

AUS DEM BAU- UND UMWELTAUSSCHUSS

Nutzungsänderung einzelner Räume
Als Erstes kam die Nutzungsänderung einzelner Räume, die energetische Sanierung sowie die Kürzung der Dachüberstände und die Verlängerung eines Vordachs in der Alten Rathausstraße zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) erklärte, sei die im ersten Stock befindliche Wohnung schon länger nicht genutzt worden und solle nun als Büro verwendet werden. Es handele sich um den Innenbereich und somit müssten sich die Änderungen nach Maß und Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Die Verlängerung des Vordachs sei als geringfügig zu betrachten. Die Änderungen stünden auch der gültigen Sanierungs- sowie der Einfriedungs- und Gestaltungssatzung nicht entgegen, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium urteilte ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Neues Lager geplant
Danach ging es um die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Hittenkirchen. Das Lager mit einer Grundfläche von 100 Quadratmetern solle konstruktionsgleich in nordöstlicher Richtung um 86 Quadratmeter erweitert werden. Das Vorhaben liege im Außenbereich. Sofern eine Privilegierung vorliege, sei dies zulässig, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen unter dieser Prämisse einstimmig.

Sanierung der Tiefgarage
Dem schloss sich die Errichtung einer temporären Abstützung während der Instandhaltungsarbeiten am von Chlorid geschädigten Tragsystem einer Tiefgarage in der Seestraße an. Geplant sei die Aufstellung von Holzstützen zur Entlastung der Tiefgaragendecke. Die Sanierung sei für vier bis sechs Monate geplant. In dieser Zeit könnten die 60 Stellplätze nicht genutzt werden, so das Gemeindeoberhaupt. Das Vorhaben sei zulässig, liege aber im Geltungsbereich der Sanierungssatzung, die auch eine Verbesserung der Parkplatzsituation als Ziel habe. Das Vorhaben stehe dem entgegen; allerdings sei eine Lösung aus privater Seite in Vorbereitung. Daher schlage er vor, dass das Gremium die Verwaltung ermächtige, diese Lösung zu vereinbaren, sobald sie vorliege. Was der Bauausschuss einstimmig tat.

Landwirtschaftliche Erweiterung
Anschließend kam der Neubau eines Milchviehstalls sowie zweier Fahrsilos und der Abriss eines Nebengebäudes in Hoherting zur Sprache. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung informierte, handele es sich um den Außenbereich, wo dies zulässig sei, sofern es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handele. Ein Teil des Vorhabens liege im Bereich der Gestaltungs- und Einfriedungssatzung. Nach dieser müsse die Fassade des Baus in vorgegebener Weise gestaltet werden. Da es sich aber um kein Wohngebäude handele, könne man das Vorhaben davon befreien, so Lindner. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) ergänzte, sei dies auch mit den Anforderungen an einen modernen Stall nicht möglich. Das Gremium erachtete den Fall ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Umnutzung in Ferienwohnung
Danach ging es um die Nutzungsänderung eines Kosmetikstudios in eine Ferienwohnung in der Seestraße. Wie das Gemeindeoberhaupt erklärte, handele es sich um den Innenbereich. Das Vorhaben betreffe den ersten Stock und füge sich ein, die benötigten Stellplätze seien vorhanden. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Vorhaben bereits umgesetzt
Im Anschluss wurde eine Tektur (Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags, Anm. d. Red.) zur Änderung der südlichen Gaube des Anbaus, eines neuen Stellplatznachweises und zur Errichtung eines Carports in der Neugartenstraße beraten. Wie Thomas Lindner ausführte, seien alle beantragten Änderungen bereits umgesetzt. Der Bauherr wolle mit dem Antrag die Maßnahmen nachträglich genehmigen lassen. Die ordnungswidrigen Bauten seien von der Baukontrolle des Landratsamts Rosenheim bemerkt worden. Das Vorhaben sei bereits in einer Sitzung 2021 besprochen worden. Dabei sei der Bau der Gaube, die als nicht untergeordnet beurteilt worden war, abschlägig beraten worden. Der Bauherr habe sie dennoch erstellt. Der beantragte Carport halte die Vorgaben der Stellplatzsatzung – den Minimal-Abstand von fünf Metern zur Straße – nicht ein, so Lindner. Hier könne man aber eine Befreiung aussprechen. Dennoch plädiere die Verwaltung, dem Vorhaben nicht zuzustimmen, da mit der Dachgaube mit einer Wandhöhe von acht Metern ein Bezugsfall geschaffen werde.

Diskurs im Gremium
Michael Anner (CSU) erklärte, er fühle sich übergangen. Sie hätten klar ausgesprochen, was der Bauherr zu unterlassen habe. Dies zu ignorieren, sei ein Vorgehen, das nicht hinnehmbar sei. Leonhard Hinterholzer (Die Grünen) sagte, die Vorgehensweise sei nicht ideal, aber man bräuchte Wohnraum, man müsse dazu in die Höhe gehen. Gaby Rau (Die Grünen) schloss sich dem an. Abgesehen von der Vorgehensweise finde sie die Optik nicht so schlecht. Und damit bekomme das Dachgeschoss mehr Licht. Gunther Kraus (CSU) erklärte, das Vorgehen sei inakzeptabel. Die Tektur sei damals abgelehnt worden und der Bauherr habe dennoch so gebaut. Der Bauausschuss regele, wie wo gebaut werden dürfe und welche Gebiete sich wie entwickeln sollen. Eine unkontrollierte Bauweise stehe dem entgegen. Zudem sei es unfair denen gegenüber, die sich an die Vorgaben halten würden. Das Gemeindeoberhaupt fasste zusammen, dass der Bauherr eine Tektur eingereicht habe, die abgelehnt worden sei. Er habe dennoch so gebaut und wolle dies nun im Nachhinein legitimiert haben. Dem könne er nicht zustimmen. Die Abstimmung ergab ein 7:2 gegen die Tektur. Leonhard Hinterholzer und Gaby Rau (beide Die Grünen) hatten dafür gestimmt.

Landratsamt widerspricht
Dem schloss sich die Tektur (Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags, Anm. d. Red.) zur Baugenehmigung eines Neubaus eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage in der Schulstraße an. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung erklärte, habe das Gremium der Tektur bereits im März sein gemeindliches Einvernehmen verweigert. Nun habe das Landratsamt Rosenheim dem widersprochen und das Gremium aufgefordert, erneut darüber zu beraten. Gegenstand der Änderung sei das Dachgeschoss, das ursprünglich dreigeschossig mit einer Wandhöhe von acht Metern geplant worden sei. Mit der anschließenden Tektur habe der Bauherr drei Geschosse sowie ein Dachgeschoss vorgesehen, das auf eine Wandhöhe von knapp 10 Metern und einer Firsthöhe von knapp 13 Meter komme. Das Vorhaben liege im Innenbereich und müsse sich einfügen. Bei einem Ortstermin mit dem Kreisbaumeister habe dieser ein Gebäude im Friedhofsweg als Bezugsfall anerkannt.

Diskurs im Gremium
Michael Anner (CSU) erklärte, er ändere seine Meinung nicht. Er wolle die direkten Nachbarn schützen. Der genehmigte Bau sei bereits sehr groß. Am Friedhofsweg sei die Bebauung insgesamt sehr hoch. Aber bei dem zu behandelnden Fall erschlage dieser Bau die Gebäude der Nachbarn. Gunther Kraus (CSU) schloss sich dem an, die Struktur am Friedhofsweg sei eine andere. Die Abstimmung für die Tektur ergab ein knappes 5:4. Dafür hatten Erster Bürgermeister Andreas Friedrich und Gerhard Fischer (beide ÜWG), Martin Aufenanger (Freie Priener, FP), Leonhard Hinterholzer und Gaby Rau (beide Die Grünen) und gestimmt. Dagegen waren Michael Anner, Gunther Kraus, Hans Wallner (alle CSU) und Marion Heng­stebeck (Bürger für Prien, BfP).

Sichtdreieck jetzt frei
Als Letztes ging es um den Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von zwei Stellplätzen in der Weidachstraße. Das Vorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans »Westernach«, der ein Sichtdreieck festsetze. Dies sei in einem vorherigen Antrag nicht eingehalten worden. Nun habe der Bauherr die Lage der Stellplätze so verschoben, dass nur ein kleiner Teil des Sichtdreiecks überdeckt werde. Das Gremium erteilte nun sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.