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17.09.2024

AUS DEM BAU- UND UMWELTAUSSCHUSS

Es nahmen Annette Resch für Michael Anner (beide CSU), Angela Kind für Gaby Rau (beide Die Grünen) und Kersten Lahl für Marion Hengstebeck (beide Bürger für Prien, BfP) teil.

Nutzungsänderung
Als Erstes kam der Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in der Stettener Straße zur Sprache. Das Vorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans »Atzinger Straße«; es sei ein allgemeines Wohngebiet, im dem dies zulässig sei, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG). Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.

Nachweis der Stellplätze
Danach ging es um den Abbruch und Neubau einer Garage mit drei Pkw-Stellplätzen im Hohertinger Weg. Dies diene dem Nachweis der erforderlichen Stellplätze des im vergangenen Jahr beantragten Wohngebäudes, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Wohnanlage geplant
Es folgte der Neubau einer Wohnanlage mit sechs Gebäuden und insgesamt 38 Wohnungen sowie einer Tiefgarage mit 51 Stellplätzen in der Neugartenstraße. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung ausführte, seien an vier Gebäuden jeweils Grundflächen von knapp 175 Quadratmetern, eine Traufwandhöhe von 7 Meter und eine Firsthöhe von 10 Meter vorgesehen. Zwei Gebäude seien bei gleicher Höhenentwicklung mit 195 Quadratmetern geplant. Zudem sei eine private Verkehrsfläche vorgesehen, über die die Ausfahrt der Tiefgarage zum Schwalbenweg und zu den oberirdischen Stellplätzen erfolge. Die Tiefgarage erstrecke sich über alle Baugrundstücke.

Abweichung vom Vorbescheid
Es gelte in dem Bereich kein Bebauungsplan, das Vorhaben müsse sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen, so Lindner. In einem Antrag auf Vorbescheid seien vier Wohnhäuser genehmigt worden, die mit einer Wandhöhe von 7,60 Metern und einer Firsthöhe von 11,30 Metern dargestellt worden seien. Dieses Vorhaben habe sich im Verhältnis der überbauten Grundflächen zu den freibleibenden Grundstücksflächen eingefügt, da hierzu in der näheren Umgebung Bezugsfälle vorhanden seien. Der jetzt eingereichte Bauantrag weise eine wesentlich dichtere Bebauung auf, so dass das Verhältnis der bebauten zu den unbebauten Flächen nicht mehr der Umgebungsbebauung entspreche, so Lindner. Wie das Gemeindeoberhaupt ergänzte, sei auch die Erschließung nicht gesichert. Für den im Bauantrag ausgewiesenen Wendeplatz sei die Zustimmung des Grundstücknachbarn nötig, die nicht vorliege. Gunther Kraus (CSU) erklärte, man benötige Wohnraum und wünsche eine maßvolle Nachverdichtung, Dies wäre mit dem ersten Vorhaben erzielt worden, mit dem jetzigen Bauantrag nun nicht mehr. Der Bauherr solle bauen, wie es mit dem Vorbescheid genehmigt worden sei. Dieser Meinung schloss sich Gerhard Fischer (ÜWG) und Kersten Lahl (BfP) an. Das Gremium verweigerte einhellig sein gemeindliches Einvernehmen.

Nutzungsänderung
Danach kam die Nutzungsänderung einer kleinen Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung im Gedererweg zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, handele es sich dabei um ein reines Wohngebiet, wo dies als Ausnahme zulässig sei. Auf Nachfrage von Kersten Lahl (BfP) erklärte das Gemeindeoberhaupt, dass das Verhältnis zur Hauptwohnung deutlich kleiner sein müsse. Würde der Antragsteller die größere Wohnung dafür nutzen wollen, könne man das Einverständnis verweigern. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Stellplätze für Wohnmobile
Dem folgte die Errichtung von Wohnmobil-Stellplätzen auf einer Kiesfläche in Elperting. Wie das Gemeindeoberhaupt erklärte, würden sie dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet, was zulässig sei. Zudem entstehe keine neue versiegelte Fläche. Das Gremium erteilte auch diesem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.

Ferienwohnung gewünscht
Dem schloss sich eine weitere Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in der Seestraße an. Das Vorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans »Flugplatz West«. Es handele sich dabei um ein Mischgebiet, bei dem dies allgemein zulässig sei. Die Wohnung müsse also nicht wie zuvor kleiner als die Hauptwohnung sein, so das Gemeindeoberhaupt. Gunther Kraus (CSU) erklärte, er habe nachgeforscht. Das Level der Ferienwohnungen bleibe insgesamt gleich, da Bürger immer wieder auch altersbedingt das Vermieten aufgeben würden. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Abweichung erlaubt
Danach ging es um den Anbau einer Überdachung für den Eingang sowie für die Nutzung einer Fläche als Fahrrad-Abstellplatz in der Lujo-Brentano-Straße. Wie Thomas Lindner ausführte, liege das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans »Wallner Wiese«, in dem Baugrenzen festgesetzt seien. Diese würde das Vorhaben nicht einhalten. Die Überschreitung durch die untergeordneten Anbauten würden aber die Grundzüge des Bebauungsplans nicht berühren und seien städtebaulich vertretbar. Das Landratsamt Rosenheim würde dem zustimmen. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Breiterer Gehweg
Es folgte die Tektur (Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags, Anm. d. Red.) zum Abriss eines Wohnhauses mit Betriebsgebäude, der Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit zwölf Einheiten sowie einer Tiefgarage mit zwölf Stellplätzen in der Alten Bernauer Straße. Grund sei die Änderung der Höhenlage der Fußboden-Oberkanten in Bezug zur Oberkante des Gehwegs. Dieser gehöre der Gemeinde und soll nach Fertigstellung des Bauvorhabens neugestaltet werden, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Verlängerung der Baugenehmigungen
Es folgten drei Anträge zur Verlängerung der Baugenehmigungen, und zwar zum Anbau und Aufstockung eines Wohnhauses in der Seestraße, zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Heubergstraße sowie zum Anbau von Balkonen auf der Südseite eines Wohn- und Geschäftshauses in der Seestraße, denen das Gremium allen sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig erteilte.

Bezugsfall vorhanden
Dem schloss sich der Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch und der Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in der Rosenstraße. Wie Thomas Lindner ausführte, gelte dort kein Bebauungsplan, weshalb sich das Vorhaben einfügen müsse. Sie seien beide mit rund 240 Quadratmetern groß, es gebe aber einen Bezugsfall, der über 300 Quadratmeter aufweise. Das Gremium erachtete den Fall ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Typische Hofstelle erbeten
Als Letztes ging es um den Antrag auf Vorbescheid zum Teilabriss eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes und Ersatzbau eines Wohnhauses mit drei Wohnungen mit einer Grundfläche von 145 Quadratmetern sowie einem Carport in der Ludwigstraße. Wie das Gemeindeoberhaupt ausführte, liege das Vorhaben im Außenbereich. Der Bauherr habe den Antrag bereits eingereicht; dieser sei damals abschlägig beraten worden. Nach einem Ortstermin im Mai mit dem Landratsamt Rosenheim sei vereinbart worden, dass eine Genehmigung möglich sei, sofern die typische Gestalt einer landwirtschaftlichen Hofstelle wiederhergestellt werde und der Carport in Form eines Schuppens erreichtet werde. Das Gremium erachtete den Fall ebenso und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.