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18.03.2025

AUS DEM BAU- UND UMWELTAUSSCHUSS

Für die entschuldigte Gaby Rau nahm Angela Kind (beide die Grünen) teil.

Lange Vorgeschichte
Beim ersten Tagungspunkt ging es um den Neubau einer Wohnanlage mit vier Gebäuden und einer Tiefgarage in der Neugartenstraße/
Schwalbenweg. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) erklärte, beschäftige das Vorhaben den Rat schon länger. Zunächst habe der Bauherr 2022 mit einem Antrag auf Vorbescheid gefragt, ob seine Planungen zulässig seien. Dieser wurde positiv auch vom Landratsamt Rosenheim (LRA RO) beschieden. Im folgenden Bauantrag sei das Vorhaben auf sechs Gebäude erweitert worden. Diesem habe das Gremium sein gemeindliches Einvernehmen nicht erteilt. Es sei beschlossen worden, für das Gebiet einen Bebauungsplan und eine Veränderungssperre zu erstellen. Im nachfolgenden Bauantrag habe der Bauherr wieder mit vier Gebäuden geplant, dieses Mal sei aber die Erschließung über den Schwalbenweg als nicht gegeben beurteilt und das gemeindliche Einvernehmen erneut nicht erteilt worden. Dieser Ansicht habe sich auch das LRA Ro angeschlossen.

Bauantrag entspricht Vorbescheid
Im aktuellen Bauantrag, der dem genehmigten Vorbescheid entspreche, sei nun die Erschließung über die Neugartenstraße vorgesehen. Dadurch greife die Veränderungssperre nicht. Er werde dem dennoch nicht zustimmen, so das Gemeindeoberhaupt, da ihm dieses Verhalten nicht gefalle. Statt die Gespräche fortzusetzen, reiche der Bauherr nun einen neuen Bauantrag ein. Michael Anner (CSU) ergänzte, ihm seien die geplanten Stellplätze bei 21 Wohnungen zu wenig, da man auch mit Besuchern rechnen müsse. Das Gremium verweigerte sein gemeindliches Einvernehmen mit 1:8 Stimmen – dafür war Marion Hengstebeck (Bürger für Prien, BfP), dagegen Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG), Martin Aufenanger (Freie Priener, FP), Angela Kind und Leonhard HInterholzer (beide die Grünen), Gerhard Fischer (ÜWG) und Hans Wallner, Gunther Kraus und Michael Anner (alle CSU).

Vom Ein- zum Zweifamilienhaus
Danach ging es um die Umnutzung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung in ein Zweifamilienhaus sowie die Errichtung eines zweiten Treppenhauses in Elperting. Das Vorhaben liege im Außenbereich. Dort sei dies zulässig, sofern die Erweiterung im Verhältnis angemessen sei und die weitere Wohnung vom Eigentümer oder seiner Familie genutzt würde, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erachtete die Sachlage ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Neue Ferienwohnungen
Daran schloss sich die Nutzungsänderung des Obergeschosses eines Werkstattgebäudes von einem Wohnsitz in eine Ferienwohnung im Edelweißweg in Bachham an. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung erklärte, handele es sich dabei um ein allgemeines Wohngebiet, in dem dies zulässig sei. Die benötigten Stellplätze würden nachgewiesen. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig, ebenso bei der folgenden Nutzungsänderung einer Einzimmerwohnung in eine Ferienwohnung in der Seestraße. Dort handele es sich um ein Mischgebiet, in dem dies allgemein zulässig sei, so Lindner. Auch hier seien die benötigten Stellplätze vorhanden.

Neue Patientenzimmer
Es folgte die Nutzungsänderung eines Hotels in Patientenunterkünfte mit Nebenräumen und dem Abbruch eines nachträglich errichteten Küchenanbaus in der Harrasser Straße. Wie das Gemeindeoberhaupt erläuterte, würden die Trennwände anders positioniert. Für das Gebiet gebe es keinen Bebauungsplan, allerdings gelte die Sanierungs- und Einfriedungssatzung. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung gebe es in der näheren Umgebung Bezugsfälle. Zusätzliche Stellplätze seien nicht erforderlich. Da es keine baulichen Veränderungen gebe, die den Festsetzungen der Gestaltungs- und Einfriedungssatzung entgegenstünden, sei das Vorhaben genehmigungsfähig. Das Gremium erachtete das Vorhaben ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Weitere Ferienwohnung
Dem schloss sich die Nutzungsänderung einer Einzimmerwohnung in eine Ferienwohnung in der Riesengebirgsstraße an. Es handele sich dabei um ein reines Wohngebiet, in dem kleine Beherbergungsbetriebe als Ausnahme zulässig seien. Der notwendige Stellplatz könne nachgewiesen werden, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Aus Laden wird Café
Es folgte die Verkleinerung eines Ladens mit der Nutzungsänderung in ein Café in der Bernauer Straße. Zudem soll es sechs Plätze im Freien geben. Es handele sich dabei um ein Mischgebiet, in dem dies zulässig sei, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Allerdings seien dafür sieben Stellplätze notwendig, von denen aber nur vier nachgewiesen werden könnten. Dafür beantrage der Bauherr eine Ablösung in Höhe von 22.500 Euro. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig und stimmte der Ablöse pro Stellplatz mit 7.500 Euro zu.

Thermische Sanierung
Danach ging es um den Umbau und die thermische Sanierung eines Wohnhauses sowie den Einbau von drei Dachgauben und Errichtung einer Terrasse in der Geigelsteinstraße. Es sollen dabei keine neuen Wohneinheiten entstehen, so das Gemeindeoberhaupt. Durch die neue Terrasse erhöhe sich die Grundfläche auf 185 Quadratmeter, dafür gebe es aber Bezugsfälle. Das Gremium erteilte auch diesem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Neuer Vorbescheid
Dem schloss sich der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Ludwigstraße in Wildenwart an. Wie das Gemeindeoberhaupt erläuterte, plane der Bauherr ein Gebäude mit einer Grundfläche von 166 Quadratmetern und einer Garage mit 36 Quadratmetern. Es gebe für dieses Grundstück bereits einen bewilligten Vorbescheid, allerdings für die Errichtung von zwei Wohnhäusern. Nun wolle der Bauherr an dieser Stelle das Einfamilienhaus errichten, dessen Erker und Terrasse allerdings außerhalb der genehmigten Baufläche stünden, weshalb der genehmigte Vorbescheid nicht mehr bindend wirke. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Sanierungsatzung gilt
Es folgten drei Anträge auf sanierungsrechtliche Genehmigungen: so zum Einbau einer Dachgaube in der Seestraße, zur Verkleinerung einer Werbeanlage in der Hochriesstraße sowie zur Nutzungsänderung eines Ladens in ein Tagescafé in der Seestraße. Bei allen Vorhaben stand der Sanierungssatzung nichts entgegen, so dass das Gremium ihnen sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig erteilte.