Es fehlten entschuldigt Hans Wallner (CSU) sowie Leonhard Hinterholzer (Die Grünen). Für Letzteren nahm Angela Kind (Die Grünen) teil.
Umnutzung in Ferienwohnung
Als Erstes kam der Bauantrag zur Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in der Hochriesstraße zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) erklärte, handele es sich dort um ein Mischgebiet im Innenbereich, wo dies zulässig sei. Er habe dazu recherchiert. 2020 hätten 171 Vermieter 233 Wohneinheiten angeboten; 2024 seien es 172 Vermieter, die 225 Einheiten anbieten würden, somit seien es insgesamt acht weniger als noch vor ein paar Jahren, so das Gemeindeoberhaupt. Es gebe also nicht mehr Ferienwohnungen als zuvor. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Verlängerung für Flüchtlingsunterkunft
Danach ging es um den Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung zur Teilnutzung eines Gebäudes als temporäre Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände der Dr.-Siebert-Straße, die bis Ende dieses Jahres befristet gewesen sei, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Es handele sich dabei um die ehemalige Frauenklinik. Der Antragsteller wolle die Genehmigung um drei Jahre bis längstens Ende 2027 verlängert haben. Es gebe keine Gründe, dies zu verweigern, so der Rathauschef. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Ersatzbau für Werft
Anschließend kam der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Ersatzbau einer Werft und 18 Kojen im Seglerweg zur Sprache. Damit wolle der Bauherr die Anforderungen an den Brandschutz erfüllen. Mit dem Bau habe er noch nicht beginnen können. Das Gremium erteilte auch diesem Antrag sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Neue Baupläne eingebracht
Dem schloss sich der Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Einfamilienhauses mit Garage und der Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen in der Rosenstraße an. Auf dem gleichen Grundstück sei bereits in der vorausgegangenen Sitzung ein Antrag auf Vorbescheid beraten worden. Nun habe ein anderer Bauträger eine komplett andere Planung vorgelegt, so das Gemeindeoberhaupt. Der Bauherr wolle das Grundstück teilen. Im Westen besitze die Fläche 545 Quadratmeter, im Osten 307 Quadratmeter. Im Westen sei ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen, einer Grundfläche von 108 Quadratmetern, einer Wandhöhe von 6,26 Metern und einer Firsthöhe von 8,85 Metern geplant – was eine Grundflächenzahl von 0,2 entspreche, wie Christoph Kurz von der Bauverwaltung ausführte. Im Osten solle ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen, einer Grundfläche von 81,4 Metern, einer Wandhöhe von 6,01 Metern und einer Firsthöhe von 8,24 Metern entstehen, was eine Grundflächenzahl von 0,27 bedeute.
Bezugsfälle vorhanden
Im Weiteren seien Walmdächer für die Gebäude und Flachdächer für die Garagen vorgesehen. Der Bauherr wolle wissen, ob das Vorhaben, das geplante Maß der Nutzung sowie die Bauweise und die Gestaltung der Dachformen zulässig seien. Alles könne bejaht werden, es füge sich ein, so Kurz. Der Bauherr frage zudem, ob die Erschließung gesichert sei. Dafür müsse er selbst sorgen. Für alle Kriterien gebe es in der näheren Umgebung Bezugsfälle, so Kurz. Michael Anner (CSU) erklärte, jetzt passe das Vorhaben viel besser in die Nachbarschaft als bei den vorherigen Planungen. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Variante Neubau
Dem folgte ein Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau eines Einfamilienhauses im Hub bzw. auf Sanierung und Erweiterung des Gebäudes. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung ausführte, würde der Bauherr zwei Alternativen abfragen. Das Vorhaben liege im Außenbereich und im Geltungsbereich der Priental Schutzverordnung. Das Bestandgebäude besitze eine Grundfläche von 76,5 Quadratmetern und eine Wohnfläche von 137,3 Quadratmetern bei zwei Vollgeschossen. Der Neubau solle eine Grundfläche von 101,3 und eine Wohnfläche von 155 Quadratmetern ausweisen. Die Firsthöhe und die Traufwandhöhe würden kleiner als bisher ausfallen. Bei einem Neubau im Außenbereich dürfe das neue Gebäude maximal 10 Prozent größer als der Bestandsbau sein. Dies sei nicht der Fall, allerdings würde die Garage wegfallen und somit weniger versiegelte Flächen entstehen. Das Gremium folgte der Empfehlung der Verwaltung und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Variante Sanierung
Dem schloss sich die Alternative des zuletzt erwähnten Vorhabens mit der Sanierung und Erweiterung von dem Gebäude im Hub an, die im zulässigen Rahmen geplant sei, so Lindner. Bei dieser Version würde die Garage bestehen bleiben. Der Baukörper würde im Südosten um 3,45 Meter vergrößert. Damit erhöhe sich die Grundfläche von 76,5 auf 110,9 Quadratmeter und die Wohnfläche um 18 Prozent auf 162 Quadratmeter. Was einem Anstieg um 45 Prozent entspreche. Wie das Gemeindeoberhaupt ergänzte, seien 50 Prozent vertretbar. Das Gremium erteilte auch diesem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Außenpool geplant
Als Letztes kam der Antrag auf eine sanierungsrechtliche Genehmigung zum Bau eines Pools in der Schulstraße zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, sei ein Außenbecken bis 100 Kubikmeter verfahrensfrei. Das Vorhaben liege im Geltungsbereich der Sanierungssatzung, weshalb es eine Genehmigung benötige. Der Pool stehe dieser nicht entgegen, so das Gemeindeoberhaupt. Angela Kind (Die Grünen) sagte, ein Pool sei reiner Luxus, den man sich nicht mehr leisten solle. Es würde viel Fläche, vermutlich mit Beton verbaut. Zudem passe der hohe Wasserverbrauch nicht mehr in die heutige Zeit. Das Gemeindeoberhaupt entgegnete dem, dass dies nicht unbedingt sein müsse, denn es gebe auch Naturpools. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen mit 6:2 Stimmen. Dafür waren Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG), Michael Anner und Gunther Kraus (beide CSU), Martin Aufenanger (Freie Priener, FP), Gerhard Fischer (ÜWG) und Marion Hengstebeck (Bürger für Prien, BfP). Dagegen waren Angela Kind und Gaby Rau (beide die Grünen).