Nutzungsänderung einer Reihenhaushälfte
Als Erstes kam der Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Reihenhaushälfte zu einem Ferienhaus im Birkenweg zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) mitteilte, sei dieses Vorhaben bereits im Gremium beraten und aufgrund der fehlenden Stellplätze negativ beschieden worden. Nun habe der Antragsteller die Anzahl der Fremdenzimmer von drei auf zwei reduziert, so dass er die nötigen Stellplätze nachweisen könne. Das Vorhaben liege im Bereich des Bebauungsplans »Flugplatz West«, es sei ein allgemeines Wohngebiet, wo dies zulässig sei, auch wenn es uns nicht gefalle, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Nutzungsänderung
Danach ging es um die Nutzungsänderung von Büros in eine Arztpraxis im ersten Stock sowie dem Neubau eines freistehenden Treppenhauses mit Aufzug zur Erschließung in der Hochriesstraße. Die Gesamtnutzfläche der Praxis betrage 435 Quadratmeter, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Das Vorhaben befinde sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 20 »Gewerbegebiet«, wo dies als Ausnahme zulässig sei. Der Antragsteller weise zwölf Stellplätze aus, die er nach Anzahl der Mitarbeiter sowie der zu erwartenden Besucher berechnet habe. Dafür müsse er von der Stellplatzsatzung befreit werden, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sowie der Befreiung sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Einliegerwohnung neu
Dem schloss sich der Abbruch von Nebenanlagen und Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport im Stieglitzweg an. Geplant sei ein Gebäude mit einer Grundfläche von 107 Quadratmetern und einer Wandhöhe von 5,50 Metern. Das Vorhaben liege im Bereich des Bebauungsplans »Eisvogelweg«. Wie das Gemeindeoberhaupt erklärte, sei dieses Vorhaben bereits im Gremium beraten und positiv beschieden worden. Allerdings sei damals die Einliegerwohnung noch nicht geplant worden. Man habe es damals von den Festsetzungen die Überschreitung der Baugrenzen und der Wandhöhe betreffend befreit.
Landratsamt widerspricht
Das Landratsamt Rosenheim (LRA RO) habe dem widersprochen und die Baugenehmigung verweigert, da nach deren Ansicht die Wandhöhe die Grundzüge der Planung berühre. Der jetzige Bauantrag entspreche dem vorherigen, biete aber nun mit der Einliegerwohnung weiteren Wohnraum. Nach aktueller Gesetzeslage könne es daher, sofern es sich in einem Gebiet mit angespannter Wohnungslage befinde, von den Festsetzungen befreit werden. Das Gremium erteilte sein Einvernehmen mit 7:1 Stimmen. Dagegen war Hans Wallner (CSU).
Fehlende Stellplätze
Danach ging es um den Neubau eines Wohnhauses mit vier Wohnungen in der Bauernberger Straße. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung erklärte, habe der Bauherr bereits zu diesem Grundstück einen Bauantrag gestellt, dem das Gremium sein Einvernehmen verweigert habe, da es sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung eingefügt und die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten habe. Das LRA RO sei zur gleichen Einschätzung gekommen. Der Bauherr habe nun eine Übernahme der Abstandsflächen nachgewiesen. Er weise die benötigten sechs Stellplätze zwar nach, es seien aber nur fünf unabhängig voneinander befahrbar. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig nicht, mit dem Hinweis, dass das Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt werden könne, sollte der Bauherr den sechsten Stellplatz noch nachweisen.
Neubau umstritten
Dem folgte der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwölf Wohneinheiten in der Seestraße. Wie Lindner ausführte, plane der Bauherr drei Vollgeschosse mit einer Grundfläche von 280 Quadratmetern und einer Wandhöhe von 9,50 Metern. Es liege nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und müsse sich daher nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Bei einer Grundstücksfläche von 927 Quadratmetern ergebe sich ein Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3. Dazu gebe es in der Umgebung Bezugsfälle, so Lindner.
Diskurs im Gremium
Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, die Seestraße vertrage große Bauten. Michael Anner (CSU) sagte, ihm sei es zu groß. Etwas kleiner wäre ihm lieber, die Maße würden für ihn extrem an der Grenze liegen. Gerhard Fischer (ÜWG) meinte, nicht nur die GRZ des Hauptgebäudes sei relevant, sondern es sollten auch die Flächen für die benötigten Stellplätze berücksichtig werden. Die Gemeinde erteilte sein gemeindliches Einvernehmen mit 6:3 Stimmen. Dagegen waren Michael Anner und Hans Wallner (beide CSU) sowie Gerhard Fischer (ÜWG).
Bezugsfälle vorhanden
Danach kam der Antrag auf isolierte Befreiung zur Verlängerung eines Balkons und der Errichtung einer Außentreppe im Ahornweg zur Sprache. Das Vorhaben liege im Bebauungsplan »Atzing« und halte die festgesetzte Baugrenze nicht ein, so das Gemeindeoberhaupt. Da es Bezugsfälle gebe, könne man es davon befreien. Das Gremium erteilte sein Einvernehmen einhellig.
Sichtschutzzaun erwünscht
Dem schloss sich der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans »Beilhackstraße« zur Errichtung eines Sichtschutzzauns aus Aluminium an. Dieser solle eine Länge von 5,80 Metern und eine Höhe von 1,80 Metern aufweisen und eine Thuja-Hecke mit einer Höhe von zwei Metern ersetzen. Im Bebauungsplan sei die Höhe einer Einfriedung auf einen Meter begrenzt, wie das Gemeindeoberhaupt ausführte. Obwohl die Bauweise nicht auf Gefallen stieß, erteilte das Gremium dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig, auch da der Zaun von außen nicht sichtbar ist.
Hecke statt Baum
Als Letztes kam der Antrag auf isolierte Befreiung zur Baumfällung in der Jahnstraße zur Sprache. Es gehe um eine über 20 Meter hohe Fichte, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans »Goethestraße« stehe, in der sie als zu erhaltend festgesetzt sei, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Allerdings habe der Antragsteller ein Gutachten vorgelegt, laut dem der Baum einen Wurzelschaden habe und eine Gefährdung darstelle. Statt der vorgeschriebenen Ersatzpflanzung wolle er eine standortgerechte Hecke pflanzen. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.