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21.01.2025

AUS DEM BAU- UND UMWELTAUSSCHUSS

Für den entschuldigten Michael Anner nahm Rosi Hell (beide CSU) und für Leonhard Hinterholzer Angela Kind (beide Die Grünen) teil.

Erweiterung von Wohnraum
Als Erstes kam der Abriss und Neubau einer Garage mit der Umnutzung in Wohnraum in der Ludwig-Thoma-Straße zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) erklärte, wolle der Bauherr ein eingeschossiges Gebäude errichten, in dem ein Pkw untergestellt sowie Aufenthaltsräume zur Erweiterung der Wohnung geschaffen werden sollen. Es existiere kein Bebauungsplan, das Vorhaben müsse sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen, was es tue. Auf den Einwand von Gerhard Fischer (ÜWG), dass ihn ein dort ansässiger Gewerbetreibender darauf angesprochen habe, dass sein Zulieferer aufgrund der Parksituation nicht habe zu ihm durchfahren können, erklärte Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG), dass man die Parkraum-Überwachung zur Prüfung vorbeischicke. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Brandschutzmaßnahmen
Danach ging es um die teilweise Umnutzung von Räumen in der Klinik in der Alten Rathausstraße. Es handele sich um brandschutztechnische Maßnahmen, so das Gemeindeoberhaupt. Im Außenbereich ändere sich nichts. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Vorhaben zu massiv
Dem schloss sich der Neubau einer Wohnanlage mit vier Gebäuden und 21 Wohnungen sowie einer Tiefgarage in der Neugartenstraße an. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, beschäftige sie dieses Vorhaben schon länger. Es gebe dazu einen genehmigten Vorbescheid mit vier Gebäuden. Der Bauantrag habe dann aber sechs Gebäude vorgesehen und sei deshalb als zu massiv abgelehnt worden. Man habe danach die Aufstellung eines Bebauungsplans »Neugartenstraße – Schwalbenweg« sowie eine Veränderungssperre beschlossen. Das Vorhaben müsse man zweigeteilt betrachten, so das Gemeindeoberhaupt.

Erschließung nicht gesichert
Bei den zwei Gebäuden im westlichen Teil sei die Erschließung gesichert, bei denen im östlichen Teil nicht, da die Zufahrt über den Schwalbenweg führe. Diese Grundstücke seien nicht öffentlich gewidmet und hätten auch keinen Anschluss an die Wasserversorgung und den Kanal. Da man den Bauantrag als Ganzes beurteilen müsse, könne man ihm das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen. Gerhard Fischer (ÜWG) warf ein, dass er die drei vorgesehenen Stellplätze bei 21 Wohnungen als nicht ausreichend erachte. Man müsse auch an Besucher, Liefer- oder Pflegedienste denken, die dort ins Haus wollten. Das Gremium schloss sich dieser Haltung an und verweigerte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Angespannter Wohnungsmarkt
Im Anschluss kam der Neubau eines Doppelhauses mit Garagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans »Breitenstein Straße« zur Sprache. Der Bauherr plane ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Grundfläche von 156 Quadratmetern, einer Wandhöhe von 5,60 Metern und einem Satteldach. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung erklärte, halte es folgende Festsetzungen nicht ein: Zum einen seien zwei Wohneinheiten geplant, die zweite sei keine Einliegerwohnung, die ausnahmsweise zulässig sei. Das Vorhaben überschreite mit 13 x 12 Metern die vorgesehene Grundfläche von 13 x 11 Metern und die westliche Garage liege komplett außerhalb der zulässigen Flächen. Im vorangegangenen Antrag auf Vorbescheid habe das Gremium hinsichtlich der Überschreitung der Grundfläche und der Lage der Garage eine Befreiung in Aussicht gestellt, da es hierfür Bezugsfälle gebe. Eine Befreiung hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten und der Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze sei in Aussicht gestellt worden, weil das Vorhaben innerhalb eines Gebiets mit angespanntem Wohnungsmarkt liege, so Lindner.

Befreiung wegen Bezugsfällen
Da der Bauherr in dem Bauantrag mit dem Verschieben der Garage nach Norden von dem genehmigten Vorbescheid abweiche, verliere dieser seine Bindungswirkung. Aber auch hierzu gebe es einen Bezugsfall. Die Nachbarn hätten mitgeteilt, dem Bauantrag aufgrund der zweiten Wohneinheit nicht zuzustimmen, und hätten ihre Unterschrift verweigert. Angela Kind (Die Grünen) bemängelte, dass so viele Befreiungen ausgesprochen würden. Niemand halte sich an die Bebauungspläne. Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, der Markt habe von der Option von Bezugsfällen Gebrauch gemacht, seit der Gesetzgeber dies erlaubt habe, um dem Wohnungsmangel zu begegnen. Die Abstimmung ergab ein 7:2 für die Befreiung. Dagegen hatten Marion Hengstebeck (Bürger für Prien, BfP) und Angela Kind (Die Grünen) gestimmt.

Vorhaben reduziert
Danach ging es um den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im Eschenweg. Auch dieser Fall war bereits im Gremium und wurde abschlägig beraten. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans »Goethestraße«. Wie das Gemeindeoberhaupt mitteilte, habe der Bauherr seine Pläne geändert. Er halte nun die Baugrenzen ein und verzichte auf den Fahrradschuppen. Zudem habe er die Anzahl der Wohneinheiten reduziert, so dass weniger Stellplätze benötigt würden. Im Bebauungsplan sei eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt worden, die um 50 Prozent überschritten werden und damit 0,6 betragen dürfe. Durch die Änderungen des Bebauungsplans habe der Bauherr diese von vorher 0,8 auf jetzt 0,7 reduziert, was man tolerieren könne. Gerhard Fischer (ÜWG) erklärte, ihm sei das Vorhaben immer noch zu groß. Die Abstimmung erfolgte mit 4:5 knapp dafür, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Dagegen waren Gerhard Fischer (ÜWG), Gunter Kraus und Hans Wallner (beide CSU) und Angela Kind (Die Grünen). Dafür waren der Erste Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG), Martin Aufenanger (Freie Priener, FP), Gaby Rau (Die Grünen), Marion Hengstebeck (BfP) und Rosi Hell (CSU).

Vorhaben zu groß
Es folgte ein Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Wohnhauses mit fünf Einheiten und Errichtung eines Ersatzbaus mit sechs Wohnungen sowie Carports in der Harrasser Straße. Wie der Erste Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, soll das Gebäude mit einer Grundfläche von 168 Quadratmetern durch eines mit einer Grundfläche von 365 Quadratmetern ersetzt werden. Die Flächen liegen im Bereich der Ergänzungssatzung »Harras«, nach der Ersatzbauten nur in gleicher Größe möglich seien. Diese Ablehnung sei unabhängig von einer naturschutzrechtlichen Prüfung durch das Landratsamt. Das Gremium verweigerte einhellig sein gemeindliches Einvernehmen.

Befreiung möglich
Danach ging es um den Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Gebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Eglwies. Wie Lindner erläuterte, liege das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans »Eglwies« und halte dessen Festsetzungen nicht ein, da das geplante Wohnhaus die Baufenster überschreite. Man könne das Vorhaben aber davon befreien, wenn es in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liege und es mit den nachbarlichen Interessen sowie den öffentlichen Belangen vereinbar sei. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Sondergebiet Fremdenverkehr
Als Letztes kam der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 17 Appartements für Feriengäste im Erlenweg zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, wolle der Bauherr ein dreigeschossiges Gebäude erstellen, das dem westlich angrenzenden Hotel zugeordnet sei. Das Grundstück liege nicht im Bereich eines Bebauungsplans. Der Erlenweg gehöre aber zu einem Sondergebiet mit der Zweckbindung Fremdenverkehr. Angrenzend gebe es einen dreigeschossigen Gastronomiebetrieb sowie ein viergeschossiges Hotel. Damit füge sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Das Gremium erachtete das Vorhaben ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.