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31.01.2024

Pressemitteilung Zentrum Bayern Familie und Soziales

Rund 1,23 Millionen Menschen in Bayern waren Ende des Jahres 2023 schwerbehindert. Die Quote lag damit bei rund 9,18 Prozent der Bevölkerung Bayerns – das ist jeder elfte Mensch im Freistaat. 

Bei der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gingen im zurückliegenden Jahr insgesamt 256.945 Erst- und Neufeststellungsanträge gerichtet auf die Feststellung einer Behinderung ein. „Das ist der dritthöchste Wert seit Beginn der Statistik im Jahre 1978“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde ZBFS. „Über 33.500 Menschen mehr als im Vorjahr stellten einen Antrag.“

„Immer mehr Bürgerinnen und Bürger stellen ihren Antrag zur Feststellung ihrer Behinderung beim ZBFS digital“, so Dr. Kollmer weiter. Bayernweit lag die Online-Quote bei 28 Prozent und damit um 2 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. „Im
Bundesvergleich belegt unsere Landesbehörde mit dieser Online-Quote einen Spitzenplatz“, so Dr. Kollmer.

Eine Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr vor. Die Landesbehörde ZBFS stellt diesen GdB fest. Auf die Regierungsbezirke verteilt, ergibt sich für das Jahr 2023 folgende Aufteilung:

Oberbayern: 371.712
Niederbayern: 118.994
Oberpfalz: 125.362
Oberfranken: 119.766
Mittelfranken: 202.260
Unterfranken: 131.419
Schwaben: 158.824

Den Online-Antrag finden Sie unter
www.schwerbehindertenantrag.bayern.de/onlineantrag/ 

Informationen zum Schwerbehinderungs-Feststellungsverfahren erhalten Sie unter:
www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis 


Kontakt:
Benjamin Vrban, Pressesprecher
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Telefon: 0921 605-3002
Fax: 0921 605-3939
E-Mail: presse@zbfs.bayern.de 
Internet: www.zbfs.bayern.de