Informationen zum Landespflegegeld
Das Landespflegegeld kommt allen Pflegebedürftigen zugute, deren Hauptwohnsitz in Bayern liegt. Ein Anspruch besteht unter anderem schon dann, wenn an mindestens einem Tag im Pflegejahr die Pflegestufe II gegeben war. Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro des Rathauses.
Antrag Landespflegeld zum Download