Die Gemeinde informiert
Grundsteuerreform zum 01.01.2025
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Grundsteuererhebung seit dem 01.01.2012 unvereinbar mit dem Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz ist. Dem Gesetzgeber wurde aufgetragen, dass bis zum 31.12.2019 ein neues Bewertungsrecht vorliegen muss und das »alte« Recht bis zum 31.12.2024 gilt. Ab dem 01.01.2025 wird das »neue« Grundsteuerrecht durch den Markt Prien a. Chiemsee vollzogen. Der Freistaat Bayern hat sich für das Flächenmodell ausgesprochen, d. h. nur die entsprechenden Quadratmeter an Fläche eines Gebäudes oder Grundstücks zählen. Dies ist bayernweit die Vorgabe, unabhängig von Regierungsbezirk oder Lage. Eine Wertkomponente ist laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht notwendig. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt über den sogenannten Äquivalenzbetrag und kann durch weitere Ermäßigungen verringert werden (z. B. Baudenkmäler, sozialer Wohnungsbau und Wohnflächen für Land- und Forstwirtschaft). Diese Ermäßigungen werden durch das Finanzamt berücksichtigt.
Der Markt Prien a. Chiemsee weist darauf hin, dass er keine Verwerfungskompetenz gegenüber den Grundsteuermessbescheiden des Finanzamts hat. Sollten Unrichtigkeiten festgestellt werden, müssen diese umgehend an das Finanzamt Rosenheim gemeldet werden. Der Markt Prien a. Chiemsee ist an den vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag gebunden.
Die Änderung des Bewertungsgesetzes wird teilweise zu erheblichen Änderungen des Grundsteuermessbetrags führen und die allermeisten Steuerschuldner werden nicht die gleiche Grundsteuer bezahlen wie bisher.
Die Hebesatz-Anpassung des Markt Prien a. Chiemsee ist in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 23.10.2024 erfolgt mit folgendem Ergebnis:
Grundsteuer A
360 v. H. (alt 360 v. H.)
Grundsteuer B
410 v. H. (alt 360 v. H.)
Die Verwaltung kann nur Auskünfte bezüglich des gemeindlichen Grundsteuerbescheids und nicht über den Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamts erteilen. Alle Grundstücks-, Haus- und Wohnungseigentümer erhalten Anfang 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid.