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06.06.2024

Soforthilfen der Staatsregierung für Hochwasserschäden

Foto: Markt Prien
Foto: Markt Prien

Trotz aller Vorkehrungen kam es durch die langanhaltenden Regenfälle und die dadurch verursachten Überflutungen und Hochwasser in Bayern zu verheerenden Schäden. Daher stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt einen Finanzrahmen von bis zu 100 Mio. Euro bereit.

Für Betroffene im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung:

Soforthilfen für Privathaushalte
Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Soforthilfen für Unternehmen und Freie Berufe
Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien umgehend, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten. Dabei gelten folgende Eckpunkte:

Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.

Soforthilfen für Landwirtschaft und Fischerei
Für den Bereich der Landwirtschaft wird das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewähren. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50% des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25% begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Härtefonds
Die Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.

Steuerliche Erleichterungen und Hilfen für Kommunen
Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Soweit Schäden an bestimmten kommunalen Einrichtungen entstanden sind, kommt für die betroffenen Kommunen eine Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht.

Elementarschadenversicherung dringend empfohlen
Angesichts der zunehmend häufiger auftretenden Großschadensereignisse und Naturkatastrophen empfiehlt die Staatsregierung allen Bürgerinnen und Bürgern erneut dringend, künftig zu ihrem eigenen Schutz entsprechend umfassende Versicherungen abzuschließen. Sie spricht sich für die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung aus.